Behnoud Shojaee ist 17 Jahre alt, als er bei dem Versuch, eine Rauferei zu schlichten, einen der Kontrahenten tötet. Ein Teheraner Strafgericht erkennt auf vorsätzlichen Mord und verurteilt ihn am 2. Oktober 2006 zum Tode. Während seines Prozesses wurde Behnoud Shojaee keine anwaltliche Vertretung gewährt, so dass er gezwungen war, eine Überprüfung seines Falls und ein Wiederaufnahmeverfahren selbst zu beantragen. Vergeblich, denn obwohl Widersprüche in dem Verfahren nie untersucht wurden, bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen ihn am 30. Juni 2007.
Nach Protesten unter anderem von Amnesty International und der Europäischen Union wurde die geplante Hinrichtung von Behnoud Shojaee am 6. Mai 2008 ausgesetzt. Es sollte den Familien Gelegenheit gegeben werden, sich auf ein „Blutgeld“ anstelle der Hinrichtung zu einigen. Doch alle Bemühungen, die Familie von Behnoud Shojaees Opfer zur Gnade zu bewegen, scheiterten.
Der letzte der insgesamt sechs Hinrichtungsbefehle setzte den Vollzug der Todesstrafe schließlich auf den frühen Morgen des 11. Oktober 2009 fest. Es wird berichtet, dass nachdem die Schlinge um den Hals des 21-Jährigen gelegt worden war, die Mutter des Mordopfers und ihr Mann gemeinsam den Stuhl unter Behnouds Füßen weggezogen hätten.
Die Islamische Republik Iran hat in diesem Jahr unter Bruch geltenden Völkerrechts bereits vier zur Tatzeit minderjährige Straftäter hingerichtet. Iran ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Danach ist es verboten, Personen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 12. Oktober 2009