Am Sonntag, 10. Mai 2009 sind in Medina fünf Männer mit dem Schwert öffentlich enthauptet worden. Zwei der Hingerichteten wurden wegen Vergehen verurteilt, die sie als 17-jährige begangen haben sollen.
Die Männer waren im Jahr 2004 festgenommen aber erst im Februar 2008 von einem Gericht in Medina der Entführung und Vergewaltigung von Kindern, des Diebstahls und Konsums von Alkohol und Drogen für schuldig befunden worden. Sie galten damit als “auf Erden korrupt”, ein Tatbestand, auf dem in Saudi-Arabien die Todesstrafe steht. Auf Polizeistationen sollen sie ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und auch geschlagen worden sein, um ein “Geständnis” zu erzwingen. Das Kassationsgericht in Mekka bestätigte alle Urteile im Juli 2008 und dies obwohl zwei der Männer, Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad und der tschadische Staatsbürger ‘Issa bin Muhammad ‘Umar Muhammad, zur Tatzeit der mutmaßlichen Verbrechen erst 17 Jahre alt waren.
“Es ist grausam und unmenschlich, jemanden hinzurichten, aber es ist besonders empörend, wenn die Hinrichtungen nach einem grob unfairen Gerichtsverfahren stattfinden und wenn sie das Leben von Personen nehmen, die beschuldigt werden, ein Verbrechen begangen zu haben, als sie noch minderjährig waren,” kommentierte Philip Luther, stellvertretender Direktor des Nahost- und Nordafrika-Programms von Amnesty International.
Zwei weitere mitangeklagte Männer verurteilte das Gericht zu “heftiger Auspeitschung” und zu 15 Jahren Haft. Sie waren zur mutmaßlichen Tatzeit 13 und 15 Jahre alt. Die 1.250 und 1.500 Peitschenhiebe sollen nach und nach alle zehn Tage in der Öffentlichkeit verabreicht werden, und zwar am Ort des Vergehens.
Saudi-Arabien ist Vertragsstaat sowohl des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, das die Hinrichtung zur Tatzeit minderjähriger (also unter 18-jähriger) Straftäter ausdrücklich verbietet, als auch des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das die Verhängung von Strafen wie der Auspeitschung untersagt.
Amnesty International sind mit Stand Mai 2009 acht zur Tatzeit Minderjährige namentlich bekannt, denen die Vollstreckung des Todesurteils droht. Wegen der strikten Geheimhaltung im saudischen Justizsystem ist diese Angabe höchstwahrscheinlich unvollständig. Die Organisation hat vor kurzem einen Bericht über die Todesstrafe in Saudi-Arabien veröffentlicht, in dem auf die häufige Verhängung der Todesstrafe und auf die unverhältnismäßig hohe Zahl an Hinrichtungen an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern verwiesen wurde.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 13. Mai 2009