Todesurteile in Tibet

Ein Gericht in Lhasa hat am 7. April 2009 gegen vier Tibeter Todesurteile verhängt, zwei davon mit einem zweijährigen Aufschub des Vollzugs. Bei guter Führung können sie in lebenslange Haft umgewandelt werden. Die Verurteilten waren beschuldigt worden, Brände in Lhasa während der schweren Unruhen im März 2008 gelegt zu haben, bei denen mehrere Menschen starben. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Es ist nicht bekannt, ob die Gefangenen Rechtsmittel gegen die Todesurteile einlegen werden. Allerdings werden alle Todesurteile einer Prüfung durch das Oberste Volksgericht Chinas unterzogen, bevor sie vollstreckt werden können. Soweit bekannt, handelt es sich um die ersten Todesurteile im Zusammenhang mit den Unruhen in den von Tibetern bewohnten Gebieten Chinas.

Am 21. April 2009 erging gegen einen weiteren Tibeter in einem sepaaraten Verfahren ebenfalls wegen Brandstiftung das Todesurteil. Zwei Mitangeklagte erhielten eine zehnjährige beziehungsweise lebenslange Haftstrafe. Das Volksgericht in Lhasa setzte die Vollstreckung der Todesstrafe für zwei Jahre auf Bewährung aus.

Amnesty International hat die Gerichtsentscheidungen verurteilt. „Wir haben in China ein Muster von unfairen Gerichtsverfahren bei der Verhängung der Todesstrafe festgestellt. Unter diesen Bedingungen ist es sehr unwahrscheinlich, dass es sich bei diesen Todesurteilen anders verhält. Wir fordern, dass die Todesstrafen aufgehoben werden“, erklärte Sam Zarifi, Direktor für die Region Asien-Pazifik bei Amnesty International.

Folter ist in China nach wie vor weit verbreitet und Gerichte lassen diese so erlangten Aussagen später im Prozess als Beweismittel zu. Dies wirft Zweifel an dem Geständnis und der Behandlung eines der Gefangenen auf, gegen den im ersten Verfahren ein Todesurteil auf Bewährung erging.

Nach offiziellen Berichten wurden in Februar 2009 bereits 76 Personen im Zusammenhang mit den Protesten verurteilt. Die meisten von ihnen waren wegen Brandstiftung, Plünderung, Unruhestiftens, Störung der öffentlichen Ordnung und Diebstahls angeklagt worden. Die verhängten Freiheitsstrafen bewegten sich zwischen drei Jahren und lebenslanger Haft.

Nach Recherchen von Amnesty International hat es im Jahr 2008 in China mindestens 1.718 Hinrichtungen gegeben und 7.003 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Die chinesische Regierung hält den eingeschränkten Zugang zu den tibetischen Siedlungsgebieten weiterhin aufrecht, was Befürchtungen aufkommen lässt, dass Berichte über Menschenrechtsverletzungen nicht nach außen dringen.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 22. April 2009