Mit großer Mehrheit stimmte die Nationalversammlung des ostafrikanischen Landes am 21. November 2008 für die Abschaffung der Todesstrafe. Das neue Strafgesetzbuch wurde mit 90 Stimmen und zehn Enthaltungen angenommen. Gegenstimmen gab es keine. Nach der Zustimmung auch des Senats trat das Gesetz am 24. April 2009 in Kraft. Es bannt nicht nur die Todesstrafe, sondern kriminalisiert zudem Folter, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die bislang in Burundi nicht als Straftaten gegolten hatten.
Diese Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als Burundi sich bis heute nicht von dem 1993 begonnenen Bürgerkrieg erholt hat, der mindestens 300.000 Menschen das Leben kostete. Erst Ende November 2003 war das Land zu einer Mehrparteienregierung zurückgekehrt.
Das alte Strafgesetzbuch von 1981, das nun ersetzt wurde, stellte eine ganze Reihe von Verbrechen unter die Todesstrafe. Zu den Straftaten, für die die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben war, zählten Mord und Verbrechen mit Todesfolge wie beispielsweise Raub, Entführung, Hexerei oder Kannibalismus. Raub wurde mit dem Tode bestraft, wenn eine Reihe erschwerender Umstände hinzukamen. Andere Verbrechen, die die Todesstrafe zur Folge hatten, waren Hochverrat, Spionage, Desertion von den Streitkräften in Kriegszeiten sowie die Anführung von bewaffneten Banden, Söldnertruppen oder aufständischen Bewegungen. Auch bei einem Anschlag auf das Leben des Staatsoberhauptes war die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. In der Praxis wurden jedoch Todesurteile in erster Linie wegen Mordes verhängt. Nachdem das neue Gesetz nun in Kraft getreten ist, müssen alle ausgesprochenen Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt werden. Eine burundische Menschenrechtsorganisation beziffert die Zahl der zum Tode Verurteilten auf annähernd 800.
Amnesty International sah wiederholt Grund zu der Annahme, dass in den vergangenen Jahren immer wieder Menschen hingerichtet worden sind, deren Prozesse gegen nationale und internationale Rechtsnormen für einen fairen Prozess verstoßen haben. Allem Anschein nach verfügten zum Beispiel die wenigsten der in Burundi zum Tode verurteilten Gefangenen bei ihren Gerichtsverfahren über einen Rechtsbeistand. Die Bedingungen im Todestrakt des Mpimba-Zentralgefängnisses in der Hauptstadt Bujumbura galten als besonders hart.
Die letzten Todesurteile, die von Zivilgerichten verhängt wurden, sind 1997 an sieben Menschen vollstreckt worden. Die letzten zwei Hinrichtungen wegen einer militärischen Straftat wurden am 19. Oktober 2000 vollzogen. Die gesetzlich zugelassenen Hinrichtungsmethoden waren der Strang und Erschießen durch Exekutionskommandos. Todesurteile wurden gelegentlich auch öffentlich vollzogen. Gerichte fällten bis in jüngste Zeit Todesurteile.
Als bekannt wurde, dass die burundische Regierung die Wiederaufnahme von Hinrichtungen plante, rief Amnesty International Anfang 2005 gemeinsam mit dem früheren burundischen Minister für Menschenrechte, burundischen NGOs und internationalen Organisationen eine Koalition zur Abschaffung der Todesstrafe ins Leben. Eine Initiative, die offensichtlich erfolgreich war: Burundi ist der 93. Staat der Erde, der nunmehr vollständig auf die Todesstrafe verzichtet.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 24. April 2009