Die schlechte Nachricht vorweg: Der Oberste Gerichtshof Ugandas hat am 21. Januar 2009 die Todesstrafe grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Die Richter befanden, dass die Todesstrafe nicht gegen das Recht auf Leben gerichtet sei so wie es die Verfassung zusichert. Die gute Nachricht: Die Richter des Obersten Gerichts entschieden zugleich, dass rechtskräftig zum Tode Verurteilte nicht länger als drei Jahre auf ihre Hinrichtung warten dürfen. Kommt es zu einer solchen „unangemessenen Verzögerung“, müssen Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt werden. Das Gericht angerufen hatte ursprüngliche eine ugandische Menschenrechtsorganisation im Namen von 417 Gefangenen im Todestrakt. „Dies ist eine sehr wichtige Entscheidung, weil viele der Menschen, die sich in der Todeszelle befinden, dort schon mehr als drei Jahre einsitzen“, sagte Livingstone Sewanyana von der Menschenrechtsorganisation Foundation for Human Rights Initiative. Etwa 330 Todeskandidaten können möglicherweise von dem höchstrichterlichen Urteil profitieren und auf eine Strafumwandlung hoffen.
Das Gericht bestätigte zudem ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahre 2005, wonach die Todesstrafe für Verbrechen nicht zwingend vorgeschrieben werden darf. Die Richter des Obersten Gerichtshofs forderten auch den Gesetzgeber auf, „die Debatte über die Zweckmäßigkeit der Todesstrafe in der Verfassung wieder aufzunehmen“. Außerdem solle das Parlament anstatt des Hängens eine weniger schmerzhafte und grausame Hinrichtungsmethode in Betracht ziehen.
Die Todesstrafe wird in Uganda an Zivilisten nicht mehr, wohl aber an Militärangehörigen vollstreckt. Der Todestrakt befindet sich im Luzira Hochsicherheitsgefängnis außerhalb der Hauptstadt Kampala. Dort wurden in der Vergangenheit auch alle gegen Zivilisten verhängten Todesurteile am Galgen vollstreckt, zuletzt am 28. April 1999, als 28 Männer durch den Strang starben. Am 18. Dezember 2008 hat Uganda in der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen eine Entschließung für einen weltweiten Hinrichtungsstopp gestimmt.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 28. Januar 2009