Steinigungen in Iran

Die Oberste Justizautorität Irans (Leiter der Justizbehörden) hatte wegen negativer internationaler Reaktionen bereits im Jahr 2002 einen Stopp für alle Steinigungen verfügt. Die Steinigung steht in Iran auf Ehebruch. Am 5. August 2008 bekräftigte der Sprecher der iranischen Justiz, Alireza Jamshidi, bei einer Pressekonferenz in Teheran, dass anhängige Urteile zur Steinigung nicht mehr vollstreckt würden und dass die Todesstrafe durch Steinigung im Strafrecht abgeschafft werden solle.

Dies hat sich nun als nur die halbe Wahrheit erwiesen, denn – wie sich erst jetzt herausstellte – sind am 26. Dezember 2008 zwei Männer auf dem Beheshteh-Reza-Friedhof in der heiligen Stadt Mashhad zu Tode gesteinigt worden. Beide Männer waren wegen Mordes und Ehebruchs zum Tode verurteilt worden. Einem dritten Gefangenen soll es gelungen sein, sich aus der Steinigungsgrube zu befreien und zu fliehen. Er wurde daraufhin nach geltendem islamischem Recht freigesprochen. Justizsprecher Jamshidi erläuterte, die iranische Justiz habe zwar die Aufhebung der Todesstrafe durch Steinigung empfohlen, dies sei aber noch nicht gesetzlich geregelt. Deshalb seien die Richter frei in ihrer Entscheidung, ob sie der Empfehlung folgen. Offenbar besonders in den iranischen Provinzen wird diese Strafe weiterhin verhängt und vollstreckt. Fälle auch aus den Jahren 2006 und 2007 sind Amnesty bekannt. Aktuell sind mindestens acht Frauen und zwei Männer in der Gefahr, gesteinigt zu werden.

Amnesty International hat Steinigungen stets bekämpft, da sie in besonders grotesker und abscheulicher Weise gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen, nämlich das Verbot der Folter sowie grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe. Im Übrigen hat sich Amnesty für die Entkriminalisierung von einvernehmlichen sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen stark gemacht.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 13. Januar 2009