Die bewaffnete Oppositionsgruppe „Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit“ (Justice and Equality Movement, JEM) griff am 10. Mai 2008 zum ersten Mal Ziele in den Außenbezirken der Hauptstadt Khartum an. Zahlreiche Menschen sollen bei dem Angriff getötet worden sein. Die JEM kämpft seit Beginn des Konflikts im Jahr 2003 gegen Regierungstruppen in Darfur. Nach der Attacke waren etliche Rebellenanhänger und angebliche Sympathisanten von Polizei- und Sicherheitskräften verhaftet worden. Gegen zwanzig mutmaßliche Mitglieder der JEM ergingen am 17. und 20. August 2008 in getrennten Verfahren vor Anti-Terrorsondergerichten die Todesstrafe. Damit stieg die Zahl der Personen, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriff vom 10. Mai zum Tode verurteilt wurden, auf 50. Die Anti-Terrorsondergerichte waren eigens am 29. Mai eingerichtet worden, um gegen Personen wegen ihrer Beteiligung an dem Angriff vom 10. Mai zu verhandeln.
„Die Anti-Terrorsondergerichte sind nichts anderes als eine Travestie der Justiz“, sagt Tawanda Hondora, stellvertretender Programm-Direktor für Afrika bei Amnesty International. Er spricht von eindeutig unfairen Prozessen. „Einige der Verurteilten erhielten erst während des Prozesses Zugang zu ihren Rechtsanwälten, mehrere sagten, sie seien während der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert und so gezwungen worden, Verbrechen zu gestehen.“ Sollten die Todesurteile vom Berufungsgericht (Special Court of Appeal) in den nächsten Wochen bestätigt werden, können sie durch den Strang vollstreckt werden, sobald Präsident Omar Hassam El Bashir sie unterzeichnet.
„Die sudanesische Regierung hat die Pflicht, Verbrechen zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu stellen. Dies hat aber im Einklang mit dem Völkerrecht und der sudanesischen Verfassung zu erfolgen, die ein faires Verfahren garantieren“, sagt Tawanda Hondora. „Wir fordern die sudanesische Regierung auf, diese Männer nicht hinzurichten und ihre Fälle einer sofortigen Überprüfung zu unterziehen.“
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 23. August 2008