Argentinien vor völliger Abschaffung der Todesstrafe

Am 6. August 2008 schaffte das Parlament Argentiniens die Militärgerichtsbarkeit ab. Die Entscheidung fiel im Senat (Oberhaus) einstimmig. Das Gesetz muss noch von Präsidentin Fernández de Kirchner unterzeichnet werden. Es tritt in einem halben Jahr in Kraft, wenn die Reform vollständig ausgearbeitet ist.

Mit dem Beschluss eliminiert der Gesetzgeber das Militärstrafgesetzbuch von 1951 und löst alle Militärgerichte auf. Damit verschwindet die Todesstrafe vollständig aus dem argentinischen Justizsystem. Das Militärstrafrecht sah unter anderem die Verhängung der Todesstrafe für Hochverrat, Spionage, Rebellion und Meuterei vor. Mitglieder der Streitkräfte müssen sich künftig vor zivilen Gerichten verantworten und haben nun erstmals das Recht auf einen Anwalt. Zu dem Zweck wurden militärische Straftatbestände in das allgemeine Strafgesetzbuch aufgenommen und ein militärisches Strafprozessrecht für Zeiten des Krieges erarbeitet. Neben der Todesstrafe, die von Politikern vielfach als obsolet und archaisch bezeichnet wurde, wird auch der Kerker abgeschafft, eine weitere menschenverachtende und im Widerspruch zur argentinischen Verfassung stehende Bestrafung.

Nach dem Ende der Militärherrschaft hatte der Gesetzgeber bereits im August 1984 dafür gesorgt, dass die Todesstrafe im zivilen argentinischen Strafgesetzbuch für kein Delikt mehr vorgesehen war. Die nun bevorstehende vollständige Abschaffung der Todesstrafe passt das nationale Gesetz an internationale Verträge an, eine Forderung, die Amnesty International anlässlich des internationalen Tages gegen die Todesstrafe 2007 bekräftigt hatte.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 07.08.2008