Sina Paymard freigelassen

Sina Paymard wurde am 24. Dezember 2007 nach einer „Blutgeld“-Zahlung von 1,5 Million iranischen Rial (etwa 110.000 Euro) aus der Haft entlassen. Die Familie des Mordopfers hatte diese Summe verlangt, um seine Begnadigung zu befürworten.

Nach der Zahlung des Blutgeldes Ende Juli 2007 war Sina Paymard in Haft geblieben, da die Entscheidung der Abteilung 71 des Strafgerichts der Provinz Teheran über die Dauer der zu verbüßenden Haft noch ausstand. Das Gericht entschied schließlich, ihn freizulassen, da er bereits dreieinhalb Jahre im Gefängnis verbracht hatte.

Der Musiker Sina Paymard wurde als Vergeltung (qesas) zum Tode verurteilt, weil er im Jahr 2004 einen Drogenhändler im Streit getötet hatte. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Todesurteil, und Sina Paymard sollte ursprünglich am 20. September 2006, zwei Wochen nach seinem 18. Geburtstag, hingerichtet werden. Als er zur Hinrichtungsstätte gebracht und ihm die Schlinge um den Hals gelegt worden war, durfte er einen letzten Wunsch äußern. Er bat darum, auf einer Flöte etwas spielen zu dürfen. Wie es heißt, waren die dort anwesenden Hinterbliebenen des Mordopfers, die die Hinrichtung mitansehen wollten, von dem Flötenspiel derart gerührt, dass sie einwilligten, ihm in letzter Minute einen Aufschub zu gewähren. Daraufhin wurde die Vollstreckung des Urteils für zwei Monate ausgesetzt, um beiden Familien Zeit einzuräumen, sich über die Höhe des „Blutgelds“ zu einigen.

Im Januar 2007 gewährte die oberste Justizautorität des Landes Sina Paymard einen weiteren Hinrichtungsaufschub, während die Verhandlungen zwischen den beiden Familien fortgeführt wurden. Die Familie des Opfers verlangte eine Entschädigungssumme von umgerechnet etwa 110.000 Euro, aber Sina Paymards Familie vermochte lediglich 50.000 Euro aufzubringen. Sie boten diese Summe der Familie des Opfers im April 2007 an, was von ihr jedoch als unzureichend zurückgewiesen wurde. Die Hinrichtung wurde daraufhin auf den 18. Juli 2007 angesetzt. In letzter Minute wurde Sina Paymard erneut ein Aufschub gewährt, damit die beiden Familien zu einer finanziellen Einigung gelangen könnten. Durch die Spenden von Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtlern sowie weiterer Personen im Iran, darunter vor allem die beträchtliche Spende eines Universitätsprofessors, konnte die restliche Summe von etwa 60.000 Euro aufgebracht werden.

UA-Nr: UA-220/2005-4 | AI-Index: MDE 13/005/2008 | Weitere Informationen zu UA 220/05 (MDE 13/047/2005, 24. August 2005, MDE 13/122/2006,
26. Oktober 2006, MDE 13/008/2007, 26. Januar 2007 und MDE 13/094/2007, 19. Juli 2007)